Baulandverkauf: Steuerzahlung?

2002 hat die Gemeinde 4 ha unseres Betriebes im Flächennutzungsplan als Bauland ausgewiesen. Damals hatte meine Frau (Eigentümerin) die Fläche in eine GmbH & Co. KG eingebracht. Daran sind unser Sohn, sie selbst und ich beteiligt. Weil die Gemeinde nicht bezahlen wollte, hat unsere Gesellschaft 2005 selbst die Kosten für Planung, Gutachten usw. im Bauleitplanverfahren übernommen. Können wir jetzt die beim Verkauf aufgedeckten stillen Reserven auf neue Wirtschaftsgüter (§ 6b EStG) übertragen? Droht uns gewerblicher Grundstückshandel? Die Grundstücke befinden sich im Anlagevermögen.

Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb sind die landwirtschaftlichen Flächen vom Grundsatz her Anlagevermögen. Zum Umlaufvermögen gehören üblicherweise Vermögenswerte, die zum Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind. Eine zwangsweise Umgliederung zum Umlaufvermögen findet bei einem landwirtschaftlichen Betrieb nur dann statt, wenn die Voraussetzungen für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels vorliegen.

Liegen beim landwirtschaftlichen Betrieb die Voraussetzungen für die Annahme von Anlagevermögen vor und befinden sich die Grundstücke mindestens sechs Jahre im Betriebsvermögen, können die beim Verkauf aufgedeckten stillen Reserven im Rahmen der §-6b-Rücklage auf bestimmte Ersatzwirtschaftsgüter übertragen werden.

Doch in Ihrem Fall liegt wahrscheinlich eine etwas...