Eine solche Vorgehensweise ist im landwirtschaftlichen Pachtrecht nicht üblich. Lediglich bei großen Investitionsvorhaben, etwa der Anpachtung von Grundstücken zum Bau einer Windkraftanlage, sind solche Zusicherungen bereits erfolgt, aber auch nicht für die Pachtzahlung, sondern für den Rückbau der Anlage. Eine Bankbürgschaft wurde dabei vom Pächter der Fläche beigebracht.
Theoretisch möglich wäre das Vorlegen einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft, die sich die Banken jedoch mit ungefähr 3,5 % Gebühren des Wertes finanzieren lassen.
Aus unserer Sicht ist es sinnvoller, wenn Sie als Verpächter ständig kontrollieren, dass die Pachtzahlungen pünktlich eingehen. Falls nicht, sollten Sie den Pächter unverzüglich anmahnen und mit Kündigung oder einer Zahlungsklage drohen.