Bank verlangt Bearbeitungsgebühr

Leserfrage: Ich löse ein Immobiliendarlehen der Hausbank ab. Für die Bearbeitung und den Treuhandauftrag an den beurkundenden Notar verlangt die Bank nun 100 € Bearbeitungsgebühr. Ist dies rechtens?

Wochenblatt-Leserin Luisa E. fragt: Ich habe eine Eigentumswohnung verkauft, für die ich ein Immobiliendarlehen meiner Hausbank hatte. Die zehnjährige Zinsbindungsfrist wäre noch gut anderthalb Jahre gelaufen. Der Zinssatz betrug 1 %. Ich hatte mit der Bank vereinbart, dass wegen der aktuellen Bauzinssituation keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen sei. Für die Bearbeitung und den Treuhandauftrag an den beurkundenden Notar verlangt die Bank nun neben den reinen Notarkosten für die Löschungsbewilligung 100 € Bearbeitungsgebühr und verweist dabei auf ihre AGB. Ist dies rechtens?

Henrik Nolte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Mit Urteil vom 23. Januar...