Alles verpachten – Betriebsaufgabe?

Wir möchten alle Flächen (20 ha) an einen Pächter verpachten. Er will unsere Gebäude zum Teil als Werkstatt und zum Unterstellen von Maschinen nutzen. Lediglich die Streuobstwiese (1 ha) am Hof wollen wir weiter nutzen. Kann das Finanzamt von einer Betriebsaufgabe ausgehen mit allen negativen steuerlichen Folgen?

Wir gehen davon aus, dass Sie zurzeit Ihren Betrieb noch selbst bewirtschaften. Wenn Sie in Zukunft Ihre gesamten Flächen an einen Pächter verpachten, so wandelt sich Ihr Betrieb in einen ruhenden Betrieb um. Das bedeutet: Alle Pachteinnahmen abzüglich des...