Wir gehen davon aus, dass Sie zurzeit Ihren Betrieb noch selbst bewirtschaften. Wenn Sie in Zukunft Ihre gesamten Flächen an einen Pächter verpachten, so wandelt sich Ihr Betrieb in einen ruhenden Betrieb um. Das bedeutet: Alle Pachteinnahmen abzüglich des land- und forstwirtschaftlichen Freibetrages in Höhe von 670 €/1340 € (Ledige/Verheiratete) müssen Sie dann als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft versteuern.
Dabei ist es unschädlich, wenn der Pächter nur einen Teil Ihrer landwirtschaftlichen Gebäude nutzt und die übrigen Gebäude leer stehen. Unschädlich ist es auch, wenn Sie die Streuobstwiese am Hof nicht verpachten, sondern zurückbehalten. Bei den geschilderten Umständen müssen Sie nicht befürchten, dass das Finanzamt von einer Betriebsaufgabe ausgeht und stille Reserven aufgedeckt werden.