Der Grundstücksmarkt ist ein freier Markt. Das Angebot und die Nachfrage für Acker- oder Grünland sowie Wald in der Region bestimmen die Preise. Hier bietet die Immobilienabteilung der Bank eine Ackerfläche im Rahmen eines Bieterverfahrens an, wobei der Verkäufer einen Angebotspreis für die 3 ha nennt.
Der Angebotspreis ist der Preis, den der Verkäufer im Vorfeld in Absprache mit der Bank festgelegt hat. Das heißt, nur Angebote ab diesem Preis will der Verkäufer akzeptieren. Meldet sich ein Kaufinteressent bei der Bank, bekommt er zunächst alle für sein Angebot wichtigen Informationen: Lage der Fläche, Bodenpunkte, Zufahrten, Eintragungen im Grundbuch (etwa Leitungsrechte), bis wann verpachtet oder nach Verkauf Rückpacht erwünscht.
Jeder Interessent kann dann bieten. Sein Gebot wird aber nur akzeptiert, wenn er sein Angebot schriftlich mit einer Finanzierungsbestätigung oder einem Eigenkapitalnachweis bei der Bank einreicht.
Der Makler leitet die Angebote an den Verkäufer weiter. Er entscheidet, wer den Zuschlag erhält. Er kann wählen, ob er überhaupt verkaufen möchte und zu welchem Preis. Das höchste Angebot muss er nicht akzeptieren, wenn es sich bei dem Käufer um eine ihm nicht genehme Person handelt. Das kann ein Nachbar oder Nichtlandwirt sein, der sein Geld inflationssicher anlegen möchte.
Dazu muss man wissen: Der Notar legt den Kaufvertrag über das Grundstück der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer zur Prüfung und Genehmigung vor. Die Kammer kann den Kauf nach dem Grundstücksverkehrsgesetz untersagen, wenn der Grund und Boden ungesund verteilt würde.
Welche Vorteile hat das Bieterverfahren für den Verkäufer? An den Angeboten kann er sehen, ob er mit seiner Mindestforderung die aktuelle Marktlage trifft und wer bereit ist, den maximalen Preis zu bieten.
Welche Vorteile hat das Bieterverfahren für die Kaufinteressenten? Jeder bietet seinen maximalen Preis, den er subjektiv für angemessen hält. Erscheinen ihm die 8,50 €/m2 zu hoch, gibt er kein Angebot ab.
Nach Erfahrung von Marktexperten kann das Bieterverfahren bei besonderen Immobilien sinnvoll sein. Ist eine Immobilie attraktiv, gibt es oft mehrere Gebote. Ab diesem Moment und später kann es passieren, dass sich die Interessenten hochbieten. Das freut den Verkäufer, doch die Kaufinteressenten sind eher sauer. Am Ende kann aber auch der Verkäufer mit leeren Händen dastehen, wenn nämlich alle Kaufinteressenten plötzlich wieder „abspringen“.
Das ist neu: Beim Bieterverfahren zahlt allein der Verkäufer die Provision an den Makler. Bislang ist es bei Grundstücksgeschäften üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen oder allein der Käufer die Provision zahlt.
Die gesetzliche Neuregelung wird aber kaum dazu führen, dass die Käufer entlastet werden, weil private oder auch andere Verkäufer von Immobilien die Provision auf den Kaufpreis draufsatteln.
(Folge 10-2021)