Sie haben offenbar nur Ihre Flächen von 10 ha verpachtet, nicht jedoch die Wirtschaftsgebäude, wozu auch der alte Schuppen gehört.
Steuerlich wirksame Betriebsausgaben liegen in Ihrem Falle bei Aufwendungen vor, die durch die Verpachtung der Flächen veranlasst sind. Das sind sämtliche Aufwendungen, die Sie zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Pachteinnahmen machen.
Wollen Sie den alten Schuppen abbrechen und entsorgen lassen, eine Wand verkleiden, ein Fahrsilo und alte Reifen entsorgen, so dienen diese Aufwendungen nicht ohne Weiteres der Sicherung oder Erhaltung Ihrer Pachteinnahmen. Damit sehen wir keine Abzugsmöglichkeit, es sei denn, Sie räumen die Flächen, säen sie mit Gras ein, um sie dann ebenfalls zu verpachten.