Wochenblatt-Leser Otto H. fragt: Meine Frau hat von ihren Eltern den Hof geerbt. Wir haben zusammen auf meinem elterlichen Hof gewohnt. Die beiden Betriebe sind zusammengelegt. Unser Sohn hat seit Sommer den Hof und die Flächen von beiden Betrieben gepachtet. Die elterliche Hofstelle (Wohnhaus, Nebengebäude) meiner Frau wollen wir auf unsere Tochter übertragen. Diese will dort Hobbylandwirtschaft betreiben. Wie regeln wir das steuerlich?
Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Wir nehmen an, dass die beiden Betriebe zusammen bewirtschaftet wurden. Deshalb dürfte die Finanzverwaltung von einer sogenannten faktischen Gesellschaft ausgehen, vergleichbar mit einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes, wobei das Eigentum an beiden Betrieben beim jeweiligen Eigentümer verbliebe.
Würde heute Ihre Ehefrau die elterliche Hofstelle auf die Tochter übertragen, käme es, soweit betriebliche Hoffläche und Wirtschaftsgebäude betroffen sind, zu einer steuerpflichtigen Entnahme. Das Wohnhaus mit der bebauten Fläche, die Zuwegung dorthin und ein Hausgarten bis maximal 1000 m2 befinden sich spätestens mit Ablauf des 31.12.1998 im steuerlichen Privatvermögen, wenn es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Wohnhaus handelt.
Schrittweise übertragen
Wollen Sie die steuerpflichtige Entnahme vermeiden, müsste im ersten Schritt der Sohn in einem Übertragungsakt Ihren Hof und den elterlichen Hof Ihrer Ehefrau und da mindestens 90 % der dortigen Flächen übertragen bekommen. Ihre Frau würde dann einen Resthof zurückbehalten. Neben dem Wohnhaus und den Nebengebäuden müsste noch eine landwirtschaftliche Parzelle von mind. 3000 m2 vorhanden sein. Diesen verkleinerten Resthof könnte Ihre Ehefrau dann an die Tochter übertragen.
Am Ende des Tages würden sowohl Ihr Sohn als auch Ihre Tochter landwirtschaftliches Betriebsvermögen (außer dem Wohnhaus) erhalten. Allerdings sollten Sie sich vorab erbrechtlich beraten lassen. Handelt es sich nämlich bei den beiden Betrieben jeweils um Höfe im Sinne der Höfeordnung, müsste zuvor der Hofvermerk gestrichen werden.
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(Folge 28-2023)