Wochenblatt-Leserin Eva. B. in P. fragt: Ich (76 Jahre) bin verwitwet. Demnächst wird mir meine Lebensversicherung ausgezahlt. Kann ich meinem Sohn jetzt schon 400 000 € erbschaftsteuerfrei auszahlen? Oder ist es auch möglich, 2 x 400 000 € = 800 000 € rückwirkend für 20 Jahre auszuzahlen?
Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, nimmt Stellung: Bei der Schenkungsteuer gilt: Schenkungen an Kinder sind bis zum persönlichen Freibetrag von 400 000 € steuerfrei. Die Freibeträge werden alle zehn Jahre von Neuem gewährt. Wurden allerdings die Freibeträge in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft, so erfolgt keine Zusammenrechnung der Freibeträge.
Die Freibeträge bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer sind identisch.
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(Folge 49-2023)