Landwirte müssen eine Reihe von Grundregeln einhalten, um flächenbezogene EU-Beihilfen zu erhalten. Die Verknüpfung der Einhaltung dieser Vorschriften mit den EU-Fördermaßnahmen wird als Cross-Compliance (CC) bezeichnet.
Eine dieser Cross-Compliance-Vorschriften regelt die Standards zur erosionsmindernden Bewirtschaftung von Ackerflächen, für die ein erhöhtes Erosionsrisiko durch Wind bzw. Wasser festgestellt wurde.
Die verbindliche Einteilung der landwirtschaftlichen Flächen in NRW nach dem Grad der Wasser- und Winderosionsgefährdung wird nach den Vorgaben der Landeserosionsschutzverordnung NRW vorgenommen.
Die gültigen Erosionskulissen (Wind- und Wassererosion) können im FeldblockFinder NRW bzw. in der Internetanwendung TIM-Online eingesehen werden.
Durch geänderte Feldblockgrenzen oder einer Aktualisierung des Digitalen Oberflächenmodells sind jährliche Änderungen bei der Einteilung möglich.
Sollte die Einteilung strittig sein, steht den Antragstellern der Rechtsweg offen.
www.tim-online.nrw.de