Wochenblatt-Leser Lambert R. in B. fragt: Wir möchten eine Ölheizung durch eine Wärmepumpenheizung ersetzen. Ist es richtig, dass es dafür eine Förderung von 45 % gibt? Wir erwägen eine Photovoltaikanlage von 30 KWp zu installieren. Ist diese für die Förderung erforderlich?
Andrea Hertleif, Redakteurin, antwortet: Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie sich die Installation einer Wärmepumpenheizung fördern lassen. Der Fördersatz für den Austausch einer Ölheizung bei gleichzeitiger Installation einer Wärmepumpe beträgt tatsächlich bis zu 45 %. Interessant für Sie ist eine Förderung aus dem Teilprogramm Einzelmaßnahmen (EM) der BEG. Dabei müssen höhere Effizienzstandards nicht für das gesamte Gebäude erreicht werden. Auch die Fachplanung und Baubegleitung sowie notwendige Umfeldmaßnahmen, bis hin zum Ausbau und zur Entsorgung einer Altheizung, sind förderfähig.
35 % Förderung für Wärmepumpen
Grundsätzlich ist für die Installation von Wärmepumpen eine Förderung in Höhe von 35 % vorgesehen. Werden Ölheizungen ersetzt, erhöht sich der Zuschuss um 10 %. Voraussetzung ist allerdings, dass sämtliche Ölheizungen in Gebäuden, für die eine Förderung beantragt wird, demontiert werden. Das gilt auch, wenn mehrere Gebäude über ein sogenanntes Gebäudenetz versorgt werden. Bei Antragstellung allerdings muss die Ölheizung zwar nicht mehr in Betrieb, aber dennoch fest installiert sein. Ist sie zu diesem Zeitpunkt bereits demontiert, wird die Öl-Austauschprämie nicht gewährt. Auch der Auftrag zur Demontage der Ölheizung darf noch nicht erteilt worden sein.
Zu Ihrer Frage: Im Rahmen des BEG-Teilprogramms Einzelmaßnahmen ist eine Förderung von Photovoltaik-Anlagen nicht möglich. Förderfähig sind hingegen solarthermische Kollektoren (alle Bauarten), PVT-Kollektoren (Hybridkollektoren zur Wärme- und Stromerzeugung), Luft-Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung von PV-Anlagen (inklusive Unterkonstruktionen). Für die Wärmepumpen, die unter die Förderung fallen, gibt es eine Positivliste.
Maximal 750 € je Gebäude und Standort
Die Förderung können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch über ein elektronisches Antragsformular möglich. Zusätzliche Fördermöglichkeiten bietet das NRW-Förderprogramm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“. Förderfähig sind die für die Verbindung einer geothermischen Wärmepumpe mit einer PV-Anlage erforderlichen technischen Komponenten. Die Wärmepumpe muss Erdwärme, Wasser oder Abwärme als Wärmequelle nutzen. Eines der beiden Geräte muss neu installiert werden und das jeweils andere seit mindestens zwei Jahren am Standort betrieben werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. Bis zu 750 € können maximal je Gebäude und Standort aus dem Förderprogramm zufließen.
Detailliert weiterhelfen kann Ihnen ein Installateur oder Energieberater.
www.bafa.de
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(Folge 28-2022)