Wann Pufferstreifen mähen?

Leserfrage: Darf ich die Pufferstreifen an Gewässerufern schon im Frühjahr mähen?

Wochenblatt-Leser Christian J. in K. fragt: Ab dem kommenden Jahr gelten meine bisherigen Uferrandstreifen sowie neu angelegte Streifen an Gewässern als „begrünte Pufferstreifen“. Diese muss ich jährlich schneiden und den Aufwuchs abfahren. In welchem Zeitraum muss das passieren? Darf ich den Aufwuchs schon im Frühjahr, zusammen mit meinen Grünlandflächen, mähen und ernten?

Dr. Thomas Böcker, Referent für Betriebswirtschaft, LWK NRW, gibt Antwort: Ihre Frage bezieht sich sowohl auf die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung als auch auf die im Rahmen der Agrarreform geltende Bewirtschaftungsauflage zum Guten Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustand (GLÖZ). Beide Rechtsvorschriften schreiben unterschiedliche Auflagen für Pufferstreifen vor.

Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Laut Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung dürfen Pflanzenschutzmittel (PSM) nicht innerhalb eines Abstands von 10 m von der Böschungsoberkante ausgebracht werden. Falls eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke vorhanden ist, reduziert sich der Abstand auf 5 m. In der Praxis legen deshalb die meisten Betriebe 5 m breite Grünstreifen an Gewässern an, wenn...