Wochenblatt-Leserin Judith S. fragt: In diesem Jahr habe ich erstmals als Agrarumweltmaßnahme eine „mehrjährige Buntbrache“ angelegt. Diese hat sich zunächst auch gut entwickelt. Da auf der Fläche in früheren Jahren allerdings auch Zuckerrüben angebaut wurden, sind mittlerweile auch viele Meldepflanzen zu sehen. Weil sich die Fördermaßnahme über fünf Jahre erstreckt, frage ich mich, wie sich die Fläche entwickeln wird. Ist zu befürchten, dass in vier Jahren fast nur noch Melde auf der Fläche wachsen wird?
Peter Gräßler, Standortentwicklung, Ländlicher Raum, Naturschutz und Biodiversität, LWK NRW, antwortet: Durch die nasse Witterung im Frühjahr konnten in diesem Jahr viele Buntbrachen erst spät eingesät werden. Die anschließende Trockenheit hat in vielen Fällen zu einer verzögerten Etablierung und damit zu einer mangelnden Unkrautunterdrückung geführt. Es ist möglich, die Flächen grundsätzlich ab dem 1. September durch Mulchen zu pflegen. Außerdem können Problemunkräuter zwischen dem 15. und 31. August in Handarbeit mechanisch (zum Beispiel mit einem Freischneider oder einer Sense) ohne weitere Information der Zahlstelle beseitigt werden.
Genehmigung bei vorzeitiger ganzflächiger Pflege erforderlich
Eine vorzeitige ganzflächige Pflege in dem Zeitraum bedarf der Genehmigung. Außerdem ist gegebenenfalls eine Nachsaat möglich.
Die Verunkrautung mit einzelnen Meldepflanzen, wie auf dem Foto zu sehen, ist erfahrungsgemäß unproblematisch, da sich diese in den kommenden Jahren mit Bodenruhe nicht weiter etablieren können. Eine Pflege der Problembereiche in diesem Jahr sollte dazu führen, dass sich die ausgesäte Mischung in den nächsten Jahren weiter erfolgreich etabliert.
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(Folge 32-2023)