Wochenblatt-Leserin Brigitte V. fragt: Als ich im November 2023 im ELAN etwas nachschauen wollte, wurde mir folgende Meldung angezeigt: „Die Formulare Flächenverzeichnis, Landschaftselemente und GIS werden zurzeit durch die Verwaltung der EU-Zahlstelle aktualisiert. Bitte prüfen Sie nach Aktualisierung die Änderungen. Bei Anpassungsbedarf reichen Sie bitte eine neue Version ein und stellen sicher, dass die entsprechenden Bindungen gesetzt sind.“ Diese Meldung hat mich irritiert. Hätte ich tätig werden müssen?
Britta Stümper, EU-Zahlstelle, Förderung, Landwirtschaftskammer NRW, antwortet: Seit dem vergangenen Jahr ist es möglich, dass Ihre Flächenantragsdaten in ELAN nach dem Einreichen durch die Verwaltung der EU-Zahlstelle aktualisiert wurden. Hintergrund ist, dass bis zum 30. September des Antragsjahres grundsätzlich sanktionsfreie Antragsänderungen bzw. Rücknahmen von Flächen – auch durch die Verwaltung – zulässig waren. Sofern bis Ende September durch die Verwaltung der EU-Zahlstelle eine Abweichung bei Ihrem Flächenantrag festgestellt wurde, wurden Sie bei der nächsten Anmeldung im ELAN mittels folgender Meldung „Die Formulare Flächenverzeichnis … werden zurzeit durch die Verwaltung der EU-Zahlstelle aktualisiert. […]“ hierauf aufmerksam gemacht.
Sanktionsfreie Anpassungen
Eine Übersicht über die Aktualisierungen finden Sie, wenn Sie im Flächenverzeichnis und Landschaftselemente-Verzeichnis auf den Button „Übersicht Änderungen“ klicken. Da es sich um sanktionsfreie Antragsanpassungen handelt, besteht im Regelfall kein Handlungsbedarf.
Nähere Informationen zur Datenaktualisierung in ELAN erhalten Sie über den Link: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/elan/index.htm
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(Folge 6-2024)