Wochenblatt-Leser Jan D. in S. will in ein emissionsarmes Güllelager investieren. Dazu hat er einen Förderantrag bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt. Nun stand letzte Woche im Wochenblatt, dass eine Sperre verhängt wurde. Bekommt er das Geld aus dem „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ nicht? Sind auch die Programmkredite der Rentenbank betroffen?
Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Die Nachricht aus Wochenblatt-Folge 48 „Bauernmilliarde liegt auf Eis“ sorgte für zahlreiche Nachfragen. Wir haben daher nochmals bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank nachgehakt. Pressesprecher Christian Pohl stellt klar:
Rentenbank-Förderprogramme laufen
Die „normalen“ Rentenbank-Kredite, also die Investitionen über die Rentenbank-eigenen Förderprogramme, insbesondere die Programmkredite, sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.
Betroffen ist das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ – die sogenannte „Bauernmilliarde“. Aus diesem Topf werden Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen gefördert. Dazu zählen Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik oder bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation, wie beispielsweise eine digitale Pflanzenschutzspritze oder eben ein emissionsarmes Güllelager.
Keine neuen Bewilligungen
Dieser Topf (die Bauernmilliarde) ist aktuell gesperrt. Der Grund ist, dass das Bundesministerium der Finanzen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängte. Das hat zur Folge, dass die Landwirtschaftliche Rentenbank aktuell keine neuen Bewilligungen im Investitionsprogramm Landwirtschaft ausstellen darf. So teilte es die Landwirtschaftliche Rentenbank am 24. November auf ihrer Homepage mit. Das bedeutet:
Nur bewilligte Anträge werden ausgezahlt
Ein Landwirt, dessen Antrag bereits bewilligt wurde, kann weiter Auszahlungsanträge bei der Rentenbank einreichen. „Alle bereits ausgestellten Bewilligungen sind von der Sperre nicht betroffen“, betont Pressesprecher Pohl.
Ein Landwirt, der seinen Antrag zwar fristgerecht eingereicht hat, aber dessen Antrag noch nicht bewilligt ist, kann daher laut Aussage der Rentenbank mit der geplanten Investitionsmaßnahme vorläufig nicht beginnen. Denn dazu ist ein gültiger Zuwendungsbescheid erforderlich.
Rentenbank informiert per Mail
„Uns ist bewusst, dass die Situation zu etwas Verunsicherung führt“, sagt Pohl. Daher informiert die Rentenbank alle Antragsteller, die bereits einen gültigen Zuwendungsbescheid haben, also Auszahlungsanträge stellen dürfen, noch einmal direkt per Mail. Auszahlungsanträge können weiterhin bei der Rentenbank eingereicht werden, wenn ein gültiger Bewilligungsbescheid (= Zuwendungsbescheid) vorliegt.
Sobald es Neuigkeiten zur haushaltswirtschaftlichen Sperre und ihren Auswirkungen auf das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ gibt, teilt die Rentenbank diese auf ihrer Homepage mit.
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(Folge 49-2023)