Wochenblatt-Leser Johannes L. fragt: Für eine Baumaßnahme musste ich vor einigen Jahren eine Ausgleichsfläche schaffen. Jetzt möchte ich diese Fläche wieder bewirtschaften. Im Gegenzug würde ich eine andere Fläche für den Ausgleich stellen. Darf ich Ausgleichsflächen tauschen?
Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, antwortet: Wenn Sie die besagte Ausgleichsfläche nun wieder bewirtschaften und im Gegenzug eine andere Fläche für den Ausgleich der Baumaßnahme stellen wollen, müssen Sie dies auf jeden Fall mit der Baugenehmigungsbehörde absprechen. Sie können nicht einfach so Ausgleichsflächen tauschen, wie es Ihnen beliebt, da in den Nebenbestimmungen für die Baugenehmigung zu Ihren Baumaßnahmen die konkreten Ausgleichsmaßnahmen festgelegt und somit Inhalt der Baugenehmigung geworden sind. Insofern raten wir Ihnen, das Gespräch mit dem Bauordnungsamt zu suchen.
Produktionsintegrierte Ausgleichsmaßnahmen
Um mehr Flexibilität in die fest verorteten Ausgleichsmaßnahmen zu bringen, bietet die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft ein Konzept der produktionsintegrierten Ausgleichsmaßnahmen, sogenannte PIN, an. Diese produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen können sicherstellen, dass eine ökologische Aufwertung, wo immer es fachlich sinnvoll ist, auch auf wechselnden Flächen umgesetzt werden können. Möglicherweise ist dies für Sie das Zukunftskonzept.
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(Folge 51-2022)