Wochenblatt-Leser Roland W. in A. fragt: Mit Entsetzen lese ich, dass ich meinen Agrardieselantrag ab sofort nur online stellen kann. Ich bin 64 Jahre alt und habe weder einen Computer noch ein Smartphone. Kinder, die mir helfen könnten, habe ich auch nicht. Wie kann ich den Antrag auf die mir zustehende Agrardieselvergütung stellen? Gibt es eine Härtefallregelung?
Rebecca Kopf, Redaktion, informiert: Der Antrag für die Agrardieselsteuerentlastung beim Hauptzollamt ist seit dem 1. Januar 2024 grundsätzlich nur noch online möglich. So sieht es die Energiesteuer-Durchführungsverordnung vor.
Nur im Härtefall
Allerdings ist es in Härtefällen möglich, den Antrag in Papierform zu stellen. Das teilt ein Sprecher der Generalzolldirektion auf Wochenblatt-Anfrage mit. Dafür müssen triftige Gründe vorliegen. Der Zoll spricht von unbilliger Härte für den Antragsteller. Das ist der Fall, wenn eine wirtschaftliche oder persönliche Unzumutbarkeit vorliegt.
Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit liegt vor, wenn der Antragsteller nicht die notwendige Technik für die Datenfernübertragung hat. Im Klartext: Wenn er keinen Internetzugang und Computer hat und sich beides erst einmal anschaffen müsste. Das wäre mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden und das stellt eine „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ dar.
Wirtschaftlich unzumutbar
Dieser Grund fällt aber weg, wenn im Haushalt ein Internetzugang und ein PC vorhanden sind. Denn so ist ein Zugang zum Online-Zollportal gegeben. Die elektronische Antragstellung selbst ist kostenfrei. Der Antragsteller muss auch keine zusätzliche Software kaufen und installieren.
Persönlich unzumutbar
Möglicherweise liegt eine persönliche Unzumutbarkeit vor. Dies ist nach Aussage des Zolls der Fall, wenn der Antragsteller nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen. Sei es, weil der Antragsteller über keinerlei Medienkompetenz verfügt und – gegebenenfalls aufgrund seines Alters – auch keinen Zugang zur Computertechnik mehr finden kann.
Die Gründe muss der Antragsteller schriftlich glaubhaft machen. Die Adresse des zuständigen Hauptzollamtes ist auf den bisherigen Anträgen zu finden. Das Hauptzollamt entscheidet dann, ob entsprechende Gründe für eine Abweichung vom elektronischen Verfahren vorliegen und der Antrag in Papierform gestellt werden darf.
Härtefallantrag jedes Jahr neu stellen
Härtefallanträge sind jedes Jahr neu zu stellen. Der Antrag auf Agrardieselentlastung in Papierform ist auf Anfrage beim Hauptzollamt erhältlich.
Alternativ können sich Antragsteller, die weder PC noch Internet haben, an die Landwirtschaftskammer NRW wenden. „Es gibt ausreichend geschultes Personal, das bei der Beantragung der Dieselrückvergütung gerne unterstützt“, sagt eine Sprecherin. Die Beratung wird nach Zeitaufwand abgerechnet, wobei 30 Minuten mit 49 € plus Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden.
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(Folge 11-2024)