Sie dürfen die Büsche und das Gehölz auf dem Stück Ödland nicht ohne Weiteres entfernen. Denn es könnte sich bei der Fläche um ein gesetzlich geschütztes Biotop nach dem Landesnaturschutzgesetz handeln. Zudem sind Hecken in der freien Landschaft ganzjährig geschützt. Sie dürfen im Winter nur bis Ende Februar zurückgeschnitten bzw. auf den Stock gesetzt werden. Eine Rodung der Gehölze ist ganzjährig verboten.
Bevor Sie also Maßnahmen ergreifen, empfehlen wir Ihnen dringend, bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises mündlich oder schriftlich nachzufragen. Ein Mitarbeiter wird Ihnen dann erklären, ob die Fläche unter Umständen etwa im Rahmen eines Landschaftsplanes geschützt ist und ob Sie dort Rodungsarbeiten durchführen dürfen.
Falls Sie die Gehölze ohne Genehmigung von der Fläche entfernen, müssen Sie über kurz oder lang mit einer Anzeige rechnen. Dann müssen Sie wahrscheinlich ein Bußgeld zahlen und die Fläche in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzen.