Einblick: Wenn Geschwister den Hof managen

Die Höfeordnung schützt den Hof

Was besagt die Höfeordnung und welche Folgen hat das Gesetz, wenn mehrere Geschwister den Betrieb erben wollen? Gibt es Lösungen?

Die Höfeordnung (HöfeO) ist ein Gesetz. Es gilt für landwirtschaftliche Betriebe in NRW, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Man sagt auch „Nordwestdeutsche Höfeordnung“. „Der Grundgedanke ist, schlagkräftige, wirtschaftliche Einheiten zu schützen und sie beim Erbgang nicht zu zerschlagen“, erläutert Hubertus Schmitte, Fachanwalt für Agrarrecht, Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband, WLV.

Nur ein Kind kann erben

Kurzum: Die HöfeO schützt den Hof. Deswegen kann im Sinne der HöfeO nur ein Kind allein den elterlichen Betrieb erben. „Eine Übertragung auf mehrere Kinder ist nicht möglich“, verdeutlicht Schmitte. Die weichenden Erben, also die Geschwister, erhalten eine relativ geringe Abfindung.

In der Regel erbt das Kind, welches den Hof bereits bewirtschaftet bzw. eine landwirtschaftliche Ausbildung oder...