Wildschäden richtig abrechnen

Brutto oder netto bei Wildschäden?

Die Abrechnung von Wildschäden ist nicht immer klar: Können die Kammer-Richtwerte für Pauschalierer direkt übernommen werden? Ist der finanzielle Schadensersatz mit oder ohne Umsatzsteuer zu leisten?

Die Abrechnung von Wildschäden ist nicht immer klar: Können die Kammer-Richtwerte für Pauschalierer direkt übernommen werden? Ist der finanzielle Schadensersatz mit oder ohne Umsatzsteuer zu leisten? Wir klären, was für den Pauschalierer und was für den Regelbesteuerer gilt.

Das gibt’s in Euro pro m2

Folgendes Beispiel: Wildschweine haben bei Landwirt Mandus W. im Maisfeld „wilde Sau“ gespielt: Pflanzen abgeknickt, Kolben zerbissen und angefressen. Rund 3000 m² sind verwüstet. Ein Wildschadenschätzer des Landkreises beziffert den Schaden auf rund 710 €.

„Um Wildschäden zu ermitteln, halten sich die durch die Unteren Jagdbehörden bestellten Wild­schaden­schätzer in NRW an tabellarische Richtsätze der Land­wirtschaftskammer (LWK) NRW“, berichtet Andreas Vollbracht, ehrenamtlicher Wildschadenschätzer im Kreis Paderborn. Die Richtsätze erstellt die LWK jährlich nach der Ernte und den Änderungen der Marktpreise. Die aktuellen Preise sind von September 2023. Zum Beispiel beim Ertrag von 100 dt/ha Körnermais beträgt der Wert des Aufwuchses 23,7 Cent/m²; bei 85 dt/ha Futterweizen 25,4 Cent/m². Bei Dauergrünland, viermalige Nutzung, liegt die Gesamtjahresentschädigung des Ertrages zwischen 17,30 und 25,30 Cent/m². Bei Landwirten und Wildschadenschätzern sorgt die Tabelle jedoch immer wieder für Irritation:

  • Können die Werte für Pauschalierer direkt übernommen werden?
  • Ist der finanzielle Schadens­ersatz mit oder ohne Umsatzsteuer zu leisten?

Die...