Ende vergangener Woche verabschiedete der Bundestag die Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG). Dieses enthält unter anderem Regelungen zur Reduzierung des Gasverbrauchs.
Güllebonus trotz geringerem Anteil
Entscheidend für die Biogasbranche sind im Zuge der Novelle erfolgte Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und am Baugesetzbuch (BauGB): Sowohl die Höchstbemessungsleistung, die bisher die Stromproduktion jeder Biogasanlage individuell begrenzte, als auch die Kapazitätsgrenze von 2,3 Mio. Nm3 Biogas pro Jahr für bauplanungsrechtlich privilegierte Biogasanlagen werden vorübergehend außer Kraft gesetzt. Des Weiteren erfolgte eine Flexibilisierung des Güllebonus. Das heißt, dass der Bonus bei einer vorübergehenden Produktionsausweitung nicht verloren geht, wenn der Gülle- und Mistanteil in der Ration unter 30 % sinken.
Der Fachverband Biogas begrüßte die Änderungen, forderte aber gleichzeitig, sicherzustellen, dass für kurzfristige Produktionserhöhungen keine neuen Genehmigungsverfahren erforderlich werden.
Im Schnitt 20 % mehr
Biogasanlagen können ihre Produktion kurzfristig (technisches Potenzial) im Schnitt um 20 % oder gesamt 7 TWh Strom steigern, erklärte Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas. Das entspricht knapp 4 % der russischen Erdgasimporte vor Russlands Einmarsch in die Ukraine.
Erleichtert zeigt sich der Fachverband über den Beschluss der EU-Energieminister zur Abschöpfung von „Übergewinnen“. Danach können die Mitgliedsstaaten für Technologien, deren Stromgestehungskosten über 180 €/MWh liegen, individuelle Kappungsgrenzen einführen. Dies sei umbedingt erforderlich, um den wirtschaftlichen Betrieb von Biogasanlagen zu gewährleisten.
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