Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 31. Mai 2021 die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Myclobutanil. Der Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff am 31. Mai 2021 ausläuft. Im Gemüsebau ist davon das Präparat Systhane 20 EW mit den Zulassungen gegen Echten Mehltau an Gurken und Tomaten im Gewächshaus betroffen.
Für das genannte Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. November 2021 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. November 2022. Nach dem Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.