Wie im Pflanzenschutz-Spezial Nr. 1 vom 15.01.2021 bereits angekündigt, widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum 4. Juli 2021 die Zulassung aller Pflanzenschutz-mittel, die den Wirkstoff Mancozeb enthalten. Grund für die Widerrufe ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Mancozeb nicht erneut wurde. Im Gemüsebau sind davon die folgenden Mittel betroffen:
Es gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 4. Januar 2022. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehö-rige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.