Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 8. September 2022 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Isopyrazam. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Isopyrazam widerrufen wurde. Im Gemüsebau ist davon das Präparat Reflect betroffen.
Für die widerrufenen Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 8. Dezember 2022. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2022/782. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.