Das Beizmittel Apron XL (Wirkstoff Metalaxyl-M) hat eine weitere befristete Zulassung für Notfallsituationen für verschiedene Freilandgemüsekulturen und Anwendungsbereiche erhalten. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf die Produktion, die innergemeinschaftliche Verbringung in andere Mitgliedstaaten und die Aussaat von gebeiztem Saatgut in den nachfolgend genannten Zeiträumen. Die genehmigten Mengen wurden begrenzt:
I. Zur Produktion von Saatgut (19.12.2022 bis 17.04.2023) auf 880 l, ausreichend für eine spätere Aussaat auf einer Fläche von 43.729 ha.
II. Zur Produktion von Saatgut (01.02.2023 bis 31.05.2023) für die innergemeinschaftliche Verbringung nach Italien. Die zugelassene Menge beträgt 100 l, ausreichend für eine spätere Aussaat auf einer Fläche von ca. 11.485 ha.
III. Zur innergemeinschaftlichen Verbringung von gebeiztem Saatgut aus Italien und den Niederlanden nach Deutschland (01.02.2023 bis 31.05.2023) auf 903 l, ausreichend für eine spätere Aussaat auf einer Fläche von 20.942 ha.
IV. Zur Aussaat des produzierten (I.) und importieren (III.) Saatgutes in Deutschland (01.02.2023 bis 31.05.2023) auf 1.783 l, ausreichend für eine spätere Aussaat auf einer Fläche von 64.671 ha.
Mit der Zulassung wurden folgende Anwendungsgebiete festgesetzt:
F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (zum Beispiel Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen und Auflagen: NH677, NH679, NH681-3, NH682, NH684, SE1201, SF6161-1, SF618-1, SS1201-1, SS2204, ST1271, EB001-2, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166
Sonstige Hinweise: NB663 (B3).