Wochenblatt-Leserin Nina A. in G. fragt: Ein Wechselrichter unserer Photovoltaik (PV)-Anlage ist defekt. Dieser ist noch in der Garantie. Wir warten schon seit einigen Wochen auf Ersatz. Wie lange ist es zumutbar, bei Garantie auf ein neues Gerät zu warten? Was ist mit dem Ertragsausfall des Wechselrichters?
Rechtsanwalt Stefan Schomakers, WLV, nimmt Stellung: Da sich Ihre PV-Anlage samt Wechselrichter noch in der „Garantie“ bzw. offenbar in der gesetzlichen Gewährleistung befindet, haben Sie aufgrund des eingetretenen Defektes einen Nacherfüllungsanspruch gegen den Verkäufer. Dieser Nacherfüllungsanspruch besteht auch unabhängig davon, ob den Verkäufer ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) am Defekt des Wechselrichters trifft. Sie haben einen Anspruch auf kostenlose Neulieferung (je nach Vertragsgestaltung gegebenenfalls auch auf Montage) des Wechselrichters. Sie sollten dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (etwa vier Wochen) setzen, um ihn auch in Bezug auf etwaige Schadenersatzansprüche in Verzug zu setzen.
Ertragsausfall
Schadenersatzansprüche neben der Leistung kommen jedoch auch nach Ablauf der Frist zur Nacherfüllung nur dann in Betracht, wenn der Verkäufer schuldhaft der Nacherfüllung nicht nachkommt und damit eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt.
Lieferengpässe
Derzeit ist die Situation auf dem Weltmarkt prekär – Stichwort Lieferkettenunterbrechungen, Chip- und Rohstoffmangel. Auch die Solarbranche ist insgesamt stark betroffen. Chips für die Herstellung der Wechselrichter sind auf dem Weltmarkt aber gerade schwer zu beschaffen. Sollte sich der Verkäufer diesbezüglich auf einen Fall von höherer Gewalt berufen können, stellt sich die Frage, ob dem entgegengehalten werden kann, ob der Verkäufer alles ihm Zumutbare unternommen hat, um einen Wechselrichter für den Austausch zu beschaffen oder nicht bzw. ob der Verkäufer schlichtweg versäumt hat, rechtzeitig seine Lagerbestände aufzufüllen? Dies und ob hier konkret ein Fall höherer Gewalt vorliegt, müsste im Zweifel ein Gericht entscheiden.
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(Folge 37-2022)