Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte zum 30. Juni 2022 zunächst die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Floramite 240 SC (Zulassungsnummer 006823-00, Wirkstoff Bifenazat) für die unten aufgeführten Anwendungen im Gemüsebau widerrufen.
Mit der Fachmeldung vom 26.07.2022 wurde jetzt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Dezember 2022 und eine Aufbrauchfrist bis zum 31. Dezember 2023 eingeräumt. Alle einzelbetrieblichen Genehmigungen nach § 22.2 PflSchG, die für diese Gemüsekulturen erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Neue einzelbetriebliche Genehmigungen werden allerdings nicht mehr erteilt.