Wochenblatt-Leser Christian H. fragt: Ich (67) möchte meine Hofstelle aus Wohnhaus, Garage und Stall mit 1 ha Land im Außenbereich verkaufen. Mit welchen Steuerzahllasten muss ich rechnen?
Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Der Verkauf der Hofstelle (Wirtschaftsgebäude und Land) ist einkommensteuerpflichtig. Zu versteuern ist der Kaufpreis abzüglich der Buchwerte der Wirtschaftsgebäude und der Fläche. Der Verkauf des Wohnhauses einschließlich der bebauten Fläche und des Hausgartens sind steuerfrei, weil sie zum steuerlichen Privatvermögen gehören. Wir empfehlen, im Kaufvertrag den Kaufpreis für das (steuerfreie) Wohnhaus und die (steuerpflichtigen) anderen Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgebäude und Land) aufzuteilen.
Freibetrag bis zu 45.000 €
Weil Sie bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben, steht Ihnen bei einer Betriebsveräußerung im Ganzen ein Veräußerungsfreibetrag von bis zu 45.000 € zur Verfügung, wenn der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn nicht mehr als 181.000 € beträgt. Unabhängig von dem Freibetrag wird der Veräußerungsgewinn mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert.
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(Folge 34-2023)