Mit sofortiger Wirkung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 24. März 2023 das Ruhen der Notfallzulassungen Metalaxyl-haltiger Beizen angeordnet.
Betroffen sind die Beizungen mit WAKIL XL, MAXIM XL und Apron XL.
Betroffen sind sowohl die Saatgutbehandlung als auch die Aussaat von behandeltem Saatgut im Freiland. Aussaaten im Gewächshaus sind zulässig.
Das BVL teilt mit, dass die gegenständlichen Notfallzulassungen für diese Mittel wegen Verstoßes gegen Art. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/617 rechtswidrig sind, da die Pflanzenschutzmittel den Wirkstoff Metalaxyl-M enthalten. Gestützt auf Art. 20 Abs. 1 und Art. 49 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat die Europäische Kommission am 5. Mai 2020 die Durchführungsverordnung (EU) 2020/617 erlassen. Nach deren Artikel 3 darf Saatgut, das mit Metalaxyl-M enthaltenden Pflanzenschutz-mitteln behandelt wurde, ausschließlich im Gewächshaus ausgesät werden. Eine Freilandverwendung des mit Metalaxyl behandelten Saatgutes ist somit verboten.
Dieses Verbot umfasst auch die Behandlung von Saatgut, das ausschließlich für die Freilandverwendung vorgesehen ist. Das Inverkehrbringen und eine Anwendung der drei Beizen zur Saatgutbehandlung (und die Aussaat) werden erst dann wieder möglich sein, wenn das in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/617 normierte Verbot der Freilandverwendung des mit Metalaxyl-M behandelten Saatgutes aufgehoben wurde. Ein entsprechendes Verfahren zur Änderung der Genehmigung für den Wirkstoff Metalaxyl-M ist aktuell anhängig.