Verimark (200 g/l Cyantraniliprole) hatte bisher im Bienenschutz die Einstufung B3 (Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet). Diese Einstufung wurde nun auf B1 (Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft) geändert. Verimark darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden (dies gilt auch für Unkräuter).
Verimark ist in Gemüsekulturen gegen Delia in Kopfkohlen und Blumenkohlen zum Angießen von Jung-pflanzen und anschließendem Auspflanzen im Freiland und Gewächshaus zugelassen. Für diese Anwendung wurde die Auflage NZ113 neu erteilt: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.