Die Kriterien für die Ausnahmegenehmigungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten für das Kulturjahr 2023 wurden noch nicht vom zuständigen Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz festgelegt. Aufgrund der aktuellen politischen Diskussion können sie von den Kriterien für 2022 abweichen.
Erst nach ihrer Bekanntgabe und Umsetzung in ein neues, verbessertes elektronisches Verfahren kann die Landwirtschaftskammer NRW die Antragstellung für das Jahr 2023 eröffnen. Wir rechnen frühestens im November 2022 damit. Bis dahin können keine Anträge bearbeitet werden. Weitere Informationen zur PflSchAnwV erhalten Sie unter www.wochenblatt.com/pflschanwv .
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