Auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau wurde das Insektizid Verimark mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole als Notfallzulassung für die Gießanwendung bei Jungpflanzen von Kopfkohlen (incl. Rosenkohl) und Blumenkohlen (incl. Brokkoli) gegen die Kleine Kohlfliege zugelassen. Die Zulassung gilt für den Zeitraum vom 11. März 2021 bis zum 8. Juli 2021 für 120 Tage.
Die zugelassene Menge von Verimark wird auf 3.000 Liter, ausreichend für rund 5.000 ha (bei 40.000 Pflanzen pro ha), begrenzt. Nach Ablauf des Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführte Indikation ein Anwendungsverbot.
Anwendungsbestimmungen: NW470, NZ113, NZ114, NG-unkodiert, SS110-1, SS2101
Auflagen: EB001-2, NB6611 (B1), NN3001, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SS206
sonstige Hinweise: NN1002
Bitte beachten Sie besonders die folgenden, z.T. neuen Anwendungsbestimmungen:
NZ113: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels
in den Boden ausschließen.
Für den Fall, dass die behandelten Jungpflanzen im Freiland ausgepflanzt werden:
NG-unkodiert: Zum Schutz des Grundwassers kein Auspflanzen der behandelten Jungpflanzen auf Flächen,
auf denen in diesem und dem vorausgegangenen Kalenderjahr Pflanzenschutzmittel angewendet wurden, die
den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten.
NG-unkodiert: Zum Schutz des Grundwassers keine zusätzlichen Anwendungen von Mitteln mit dem
Wirkstoff Cyantraniliprole auf derselben Fläche innerhalb dieses und des folgenden Kalenderjahres.
Den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten die Mittel Minecto One, Benevia und Lumiposa (Rapsbeize).