Auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau wurde das Herbizid PROMAN mit dem Wirkstoff Metobromuron erneut als Notfallzulassung nach Artikel 53 für die Anwendung in Feldsalat zugelassen. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf den Zeitraum vom 7. März 2023 bis zum 4. Juli 2023. Nach Ablauf des genannten Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführte Indikation ein Anwendungsverbot. Die zugelassene Menge wird auf 1.200 Liter, ausreichend für 1.200 ha, begrenzt.
Hinweis: Den pH-Wert der Fertigation auf pH 5-6 anpassen. Schläuche nahe der Pflanzenwurzeln platzieren. Verimark sollte im ersten Drittel des Bewässerungszyklus ausgebracht werden.
Anwendungsbestimmungen und Auflagen:
NW470, NW820, SS110-1, SS2101, EB001-2, NB6611 (B1), NN3001, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SS206
NZ113: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.