Das Pflanzenschutzmittel ATTRACAP mit dem Wirkstoff Metarhizium brunneum Stamm Cb15-III hat eben-falls eine Notfallzulassung erhalten, und zwar für die Anwendung in Spargel und Süßkartoffeln sowie in Kartoffeln (Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffeln). Die 120-Tage-Befristung gilt für den Zeitraum vom 20. Februar 2023 bis zum 19. Juni 2023. Die zugelassene Menge wird auf 105.000 kg, ausreichend für ca. 3.500 ha, begrenzt. Im Gemüsebau wurden die folgenden Anwendungen zugelassen:
Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise: SF184, SS1201, SS2204, NW642-1, SB001, SB005, SB010, SB012, SB111, SP 1, VH650, NB663 (B3) (ohne Kodierung)
- Das Granulat vollständig in den Boden einbringen.
- Sollten Granulate auf der Bodenoberfläche zu liegen kommen, so sind diese Granulate umgehend zu entfernen bzw. nachträglich einzuarbeiten.
- Keine Ausbringung des Granulates bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s.
ATTRACAP ist ein Granulat zur Befallsreduktion von Drahtwürmern bei leichtem bis mittlerem Befall. Das Präparat enthält einen Lockstoff für Drahtwürmer (CO2) und den insektenpathogenen Pilz Metarhizium brunneum.
Die Ausbringung von ATTRACAP muss mit einem geeigneten Granulatstreugerät erfolgen. Die geeigneten und aktuell gelisteten Geräte können Sie auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts (www.jki.bund.de) einsehen.