Das Insektizid Benevia mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole hat eine Zulassung für Notfallsituationen erhalten. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf den Zeitraum vom 15. April bis zum 10. August 2021. Danach gilt ein Anwendungsverbot. Die zugelassene Menge wird auf 1643 Liter, ausreichend für 10950 ha Spargel begrenzt.
Anwendungsbestimmungen und Auflagen:SS206, SF245-02, SB166, SB010, SB111, SB005, SB001, NW264, NW262, NN3001, NB6611(B1), SS610, SS530, SS2101, SS110-1, NW468, NT108, NG364:Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten.
NG-unkodiert:
Die Ausbringung des Mittels darf aus Gründen des Bienenschutzes nur bis spätestens drei Wochen vor zu erwartendem Blühbeginn erfolgen.