Einigung auf Tariflöhne für die Landwirtschaft

Neuer Tarifvertrag für NRW

Die Löhne und Ausbildungsvergütungen steigen 2024 und 2025 an. Zudem sieht der Tarifvertrag Gratifikationen für die Azubis und Inflationsausgleichsprämien für die restlichen Beschäftigten vor.

Die Löhne und Gehälter in der Landwirtschaft sollen rückwirkend ab 1. Januar 2024 um 3,9 %, ab 1. Januar 2025 um weitere 3,8 % steigen. Auch die Ausbildungsvergütungen sollen angehoben werden. Bei Aushilfskräften der untersten Lohngruppe erfolgt eine Vergütung entsprechend des gesetzlichen Mindestlohnes von 12,41 € ab 1. Januar 2024 und 12,82 € ab 1. Januar 2025. Das sieht der neue Tarifvertrag vor, den IG Bau und der Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft (WLAV) auf Basis der Bundesempfehlung ausgehandelt haben. Die neuen Löhne und Ausbildungsvergütungen finden Sie in der Übersicht.

Die Beschäftigten – aber nicht die Azubis – erhalten im März und Dezember 2024 zusätzlich zum Lohn zwei steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämien bzw. – wenn der steuerfreie Betrag von insgesamt 3000 € bereits ausgeschöpft ist – zwei Einmalzahlungen (brutto) von je 350 € (Vollzeit, anteilig bei Teilzeit). Der Anspruch besteht jedoch nur für Kalendermonate, in denen im Zeitraum Januar bis März 2024 (erste Zahlung) bzw. im Zeitraum Januar bis Dezember 2024 (zweite Zahlung) ­Anspruch auf Entgelt oder Ent­geltfortzahlung im Krankheitsfall bestand.

Aushilfskräfte der untersten Lohngruppe bekommen neben dem Mindestlohn eine Prämie von 30 € (Vollzeit, anteilig bei Teilzeit) je voll gearbeitetem Monat, wenn sie einen auf mindestens zehn Wochen befristeten Arbeitsvertrag nicht vorzeitig beenden.

Wie bisher auch erhalten Auszubildende als Leistungsanreiz bei einem Notendurchschnitt von 1,0 bis 2,5 monatlich zusätzlich 30 € brutto im ersten Ausbildungsjahr, 40 € brutto im zweiten Ausbildungsjahr und 50 € brutto im dritten Ausbildungsjahr, zahlbar in ­einer Summe für sechs Monate nach Vorlage des Zwischen- oder Abschlusszeugnisses.

Der Lohntarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, erstmalig zum 31. Dezember 2025, gekündigt werden. Arbeitgeber sind nur dann an den Tarifabschluss gebunden, wenn sie Mitglieder im WLAV und die Mitarbeiter Mitglieder der IG Bau sind.