Sperrfrist beachten

Auf Ackerland dürfen seit dem 1. November bis einschließlich 31. Januar keine Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff ausgebracht werden.

Auf Grünland dauert das Ausbringverbot vom 15. November bis einschließlich 31. Januar. Betroffen sind alle Düngemittel mit mindestens 1,5 % Gesamtstickstoff in der Trockenmasse und gleichzeitig einem Gehalt an Nitrat oder Ammonium von mehr als 10 %.

Hierunter fallen unter anderem Gülle, Gärreste, Geflügelkot, Klärschlämme und auch mineralische Stickstoffdünger.

Ausgenommen ist Festmist, wenn er keinen Geflügelkot enthält.

Pflanzenbau aktuell endet mit dieser Ausgabe. Rechtzeitig zum Saisonbeginn 2017 finden Sie die Empfehlungen zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz wieder an gewohnter Stelle.