Sachkundenachweis – Pflanzenschutz ab dem 27. November nur mit Karte

Vielerorts wurde das Ackergras schon geerntet, aber auch erste Grünlandaufwüchse sind bereits geschnitten. Die steigenden Temperatu-ren in der nächsten Woche werden die Zuwachsraten wieder ankurbeln.

Wer Pflanzenschutzmittel ausbringt, andere über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln berät oder Mittel abgibt, muss sachkundig sein.

Ab dem 27. November fordert das geltende Pflanzenschutzgesetz dafür von jedem

  • Pflanzenschutzmittel-Anwender,
  • Pflanzenschutzmittel-Berater,
  • Pflanzenschutzmittel-Abgeber

einen Sachkundenachweis in Form einer Karte. Diese muss einmalig von jedem Sachkundigen beantragt werden. Der Sachkundenachweis ist online unter www.pflanzenschutz-skn.de zu beantragen. Neben den persönlichen Daten wird nur das Zeugnis benötigt, welches den Antragsteller zur Sachkunde im Pflanzenschutz qualifiziert, z. B. die Abschlussprüfung zum Landwirt bzw. Gärtner oder eine Sachkundeprüfung.

Sachkundefortbildung - Erster Zeitraum endet am 31. Dezember 2015:

Sachkundige Anwender, Berater oder Abgeber von Pflanzenschutzmitteln müssen nach dem geltenden Pflanzenschutzgesetz regelmäßig in 3-Jahres-Zeiträumen anerkannte Sachkundefortbildungen für den Pflanzenschutz besuchen.

Altsachkundige (Personen, die am 14. Februar 2012 sachkundig waren) müssen bis zum 31. Dezember 2015 eine Fortbildung absolviert haben, wenn sie zwischen 2013 und 2015 im Pflanzenschutz aktiv waren. Für die Jahre 2016, 2017 und 2018 beginnt dann wieder der nächste Fortbildungszeitraum.

Wichtig: Die Teilnahme ist durch eine Fortbildungsbescheinigung zu belegen, diese Bescheinigung muss bei Kontrollen vorgelegt werden. Auch bei Kontrollen, etwa im Jahr 2016, werden die vorherigen Jahre überprüft. Kommt der Sachkundige seiner Fortbildungsverpflichtung nicht nach, kann ihm der Sachkundenachweis entzogen werden.

Neusachkundige (Personen, die nach dem 14. Februar 2012 sachkundig wurden) haben individuelle Fortbildungszeiträume, deren Beginn auf dem Sachkundenachweis aufgedruckt ist: Aktuelle Angebote anerkannter Pflanzenschutz-Sachkundefortbildungen gibt es unter: http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/sachkunde/fortbildungsverpflichtung.htm .