Pflanzenstärkungsmittel Vi-Care nicht mehr verkehrsfähig

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit sofortiger Wirkung die Listung des Pflanzenstärkungsmittels Vi-Care widerrufen und das Inverkehrbringen untersagt.

Analysen haben ergeben, dass bei Anwendung von Vi-Care in den behandelten Pflanzen der gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstgehalt von DDA (Didecyldimethylammoniumchlorid) von 0,01 mg/kg überschritten wird.

Ist dies der Fall, sind die Produkte nicht verkehrsfähig.

Der niedrige Rückstands-Höchstwert von 0,01 mg/kg wird aus Vorsorgegründen für alle Stoffe angesetzt, die keine Zulassung besitzen