Pflanzenstärkungsmittel Vi-Care nicht mehr verkehrsfähig
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit sofortiger Wirkung die Listung des Pflanzenstärkungsmittels Vi-Care widerrufen und das Inverkehrbringen untersagt.
Analysen haben ergeben, dass bei Anwendung von Vi-Care in den behandelten Pflanzen der gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstgehalt von DDA (Didecyldimethylammoniumchlorid) von 0,01 mg/kg überschritten wird.
Ist dies der Fall, sind die Produkte nicht verkehrsfähig.
Der niedrige Rückstands-Höchstwert von 0,01 mg/kg wird aus Vorsorgegründen für alle Stoffe angesetzt, die keine Zulassung besitzen