Pflanzenschutzlager – Präparate sichten und Reste entsorgen

Vielerorts wurde das Ackergras schon geerntet, aber auch erste Grünlandaufwüchse sind bereits geschnitten. Die steigenden Temperatu-ren in der nächsten Woche werden die Zuwachsraten wieder ankurbeln.

Gegen Ende der Saison weist das Pflanzenschutzlager den geringsten Bestand auf. Dieses ist eine gute Gelegenheit, die Präparate zu sichten.

Alte Mittel, deren Zulassung und Aufbrauchfrist abgelaufen sind, dürfen nicht mehr angewendet werden. In der Regel besteht nach dem Ende der Zulassung eine sechsmonatige Abverkaufsfrist vom Handel, an die sich dann eine zwölfmonatige Aufbrauchsfrist anschließt.

Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln wird durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und Verordnungen geregelt. Neben dem eigentlichen Pflanzenschutzmittel muss auch die Verpackung umweltgerecht entsorgt werden. Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und Verpackungen ist möglich über Entsorgungsfirmen, Sammlungen im Rahmen von Sonderaktionen des Industrieverbandes Agrar, Sammelstellen der Landkreise/Kommunen und Schadstoffmobil (kleine Mengen).

Aktuelle Informationen über Zulassungen und Zulassungsende können Sie beim BVL unter www.bvl.bund.de => Pflanzenschutzmittel/Aufgaben im Bereich Pflanzenschutzmittel/Zulassung von Pflanzenschutzmitteln/Zugelassene Pflanzenschutzmittel (BVL - Zugelassene Pflanzenschutzmittel) einsehen.