Kartoffeln – Kontrollpflicht für Geräte zur Beizung und Vernebelung

Vielerorts wurde das Ackergras schon geerntet, aber auch erste Grünlandaufwüchse sind bereits geschnitten. Die steigenden Temperatu-ren in der nächsten Woche werden die Zuwachsraten wieder ankurbeln.

Ab Mitte 2016 besteht eine Kontrollpflicht für die Beizung an der Legemaschine, für die Mantis-/Mafex-Geräte und für die Geräte zur Kalt- und Heißvernebelung.

Zur Lagersaison 2016 müssen alle zur Keimhemmungs- und Einlagerungsbehandlung eingesetzten Mantis-/Mafex- und Heißvernebelungsgeräte geprüft sein. Die Technik zur Kaltvernebelung spielt in Kartoffeln in Deutschland bislang keine Rolle.

Zur Pflanzsaison 2017 müssen dann auch alle Legemaschinen mit Beiztechnik sowie auch die zur Pflanzgutbeizung eingesetzten Mantis-/Mafex-Geräte geprüft sein.

Die Kontrollpflicht für die Ortiva-Furchenbehandlung besteht ja schon länger.

Bitte beachten Sie diese Termine. Die amtlich anerkannten Kontrollstellen werden vom Sachbereich Pflanzenschutztechnik des Pflanzenschutzdienstes rechtzeitig informiert und geschult.


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