Kartoffeln – Keimhemmung im Lager

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Die zurzeit in Deutschland zugelassenen chemischen Keimhemmungsmittel basieren alle auf dem schon seit Jahrzehnten bekannten Wirkstoff CIPC (Chlorpropham).

Der als Wachstumsregler eingestufte Wirkstoff unterdrückt die Zellteilung in den Augen und damit das Wachstum der Keime an den Knollen. Dafür ist eine bestimmte Wirkstoffkonzentration auf den Knollen erforderlich, sonst setzt die Keimbildung wieder ein.

Wichtig ist, dass die Behandlung vor Beginn der Keimung erfolgt und dass nur gesunde, schalenfeste, ausgereifte und trockene Kartoffeln, die möglichst frei von Erde sind, behandelt werden (Gefahr von Schalenbrand).

Bei bereits gekeimten Kartoffeln kann der Einsatz von CIPC das Keimwachstum zwar verlangsamen, aber gleichzeitig steigt die Gefahr der Innenkeimung.

Weitere Risikofaktoren für eine stärkere Innenkeimung sind ein zu hoher Erdanteil am Erntegut, ein sehr stark abgesetzter Kartoffelstapel und eine ungleichmäßige Luftverteilung im Lager.

Bewährt hat sich die Kombination aus Behandlungen bei Einlagerung und dem Heißnebelverfahren im Lager. Bei der ersten Behandlung müssen ausreichende Wirkstoffmengen ausgebracht werden, um die Initialwirkung zu erzeugen. Dabei ist eine unterschiedliche Verträglichkeit der Sorten zu beachten.

Bei reinen Nebelapplikationen muss auf eine ausreichende Startmenge geachtet werden.

Mit CIPC behandelte Kartoffeln müssen im Direktverkauf gekennzeichnet werden.

Behandelte Kartoffeln müssen getrennt von Pflanzkartoffeln gelagert werden. Zur Vermeidung von Keimschäden dürfen Pflanzkartoffeln nicht dem wirkstoffhaltigen Nebel bzw. Ventilationsluft ausgesetzt und nicht in vernebelten Räumen oder gemeinsam mit behandelten Partien gelagert werden.


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