Kartoffeln – Hagelschäden, Krautfäule, Alternaria, Bienenschutz

4. Juni 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche

Alternaria Sprühflecken (Bildquelle: Dr. Benker)

Nach Hagel sofort behandeln: Wo aktuell Hagel, Starkniederschläge oder Windbruch die Kartoffeln geschädigt haben, muss sofort eine Krautfäulebehandlung mit systemischen oder lokalsystemischen Fungiziden plus sporiziden Partner erfolgen. Zur Förderung der Blattgesundheit haben sich mancozebhaltige Mittel bewährt, gegebenenfalls mit einem Blattdünger kombinieren (Stickstoffbedarfsberechnung Düngeverordnung beachten).

Offene Wunden am Stängel durch Hagel (Bildquelle: Dr. Benker)

Alternaria tritt auf: In Frühkartoffeln traten erste Alternaria-Sprühflecken schon Mitte Mai in den Kreisen Kleve/Wesel und Borken sowie im Rhein-Erft-Kreis auf. In anfälligen Sorten hat sich der frühe Einsatz von mancozebhaltigen Mitteln, zwei- bis viermal im wöchentlichen Abstand, beginnend mit der ersten Krautfäulespritzung, bewährt.

Im Anschluss daran, je nach Witterung, etwa 5 bis6 Wochen nach dem Auflauf, Revus Top 0,6 l/ha zweimal im Abstand von 12–14 Tagen einsetzen. Anstatt der zweiten Revus Top-Applikation kann mit Narita 0,5 l/ha oder mit Tanos 0,5 l/ha + Shirlan 0,4 l/ha behandelt werden. Möglich ist auch die Kombination von Electis (1,8 kg/ha) plus fluazinam- oder mancozebhaltigen Mitteln oder plus Tanos.

Bienenschutz ernst nehmen: Im Kartoffelsortenversuch im Rhein-Erft-Kreis siedeln sich erste Blattläuse an. Flächen kontrollieren, erst behandeln, sobald die Schadschwelle erreicht ist, Bienenschutz beachten.

Zur Sicherstellung des Bienenschutzes sind folgende Punkte zwingend einzuhalten: Der Landwirt muss vor einer Anwendung jeden Kartoffelschlag durch Begehen kontrollieren. Wobei es nicht ausreicht, wenn bei einer geplanten Anwendung frühmorgens der Bestand auf Bienen überprüft wird, denn Bienen können auch noch tagsüber in den kurz zuvor behandelten Bestand einfliegen und geschädigt werden.

Eine Anwendung von B1-Produkten ist nur möglich:

  • In Beständen, die frei sind von blühenden Unkräutern oder voll entwickelten Unkräutern, die vor der Blüte stehen.
  • Bei rechtzeitiger Behandlung der Blattläuse, sodass eine relevante Honigtaubildung ausgeschlossen werden kann. Dies ist bis zu einer Befallsdichte von maximal 500 Läusen/100 Fiederblätter der Fall.
  • Wenn Abdrift auf blühende oder mit Honigtau behaftete Nachbarpflanzen durch den Einsatz driftreduzierender Technik vermieden wird.

Im Zweifelsfall muss die Anwendung von B1-Produkten unterbleiben!

Zum Schutz von Bienen dürfen Tankmischungen mit mehreren Insektiziden nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden, da Vergiftungen von Bienen nicht auszuschließen sind, auch wenn die Mischungspartner als bienenungefährlich eingestuft sind. Die Einstufung als bienenungefährlich basiert auf der Prüfung der zugelassenen Höchstaufwandmenge des einzelnen Mittels. Die Mischung mehrerer Mittel ist toxikologisch einer Erhöhung der Aufwandmenge gleichzusetzen, da Dosisaddition oder synergistische Prozesse nicht ausgeschlossen werden können.