Kartoffeln — Auflagen Prosulfocarb beachten, Zulassung Pirimor Granulat verlängert

7. April 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Kartoffeln – beim Einsatz von Prosulfocarb beachten: In der Vergangenheit kam es bei der Anwendung von Prosulfocarb in Einzelfällen zu Wirkstoffeinträgen in benachbarten Gemüse- oder ökologisch angebauten Kulturen sowie zu Blattschäden an Zuckerrüben. Um Verflüchtigung und Abdrift zu vermeiden, sind für den Einsatz von Prosulfocarb die Auflagen NT 145, NT 146 und NT 170 zu beachten, das heißt:

  • Zur Begrenzung der Abdrift werden Düsen der Abdriftminderungsklasse 90 % auf der gesamten Fläche vorgeschrieben.Der vorgeschriebene Mindestaufwand von 300 Litern Wasser pro Hektar verringert den Feintropfenanteil.Flankierend wird die Fahrgeschwindigkeit auf 7,5 km/h limitiert, weil nur dann die Verlustminderung von 90 % erreicht wird.
  • Die Vorschrift, das Mittel nur bei einer Windgeschwindigkeit von höchstens 3 m/s auszubringen, soll sowohl die Abdrift des Spritznebels als auch Verfrachtung durch Bodenerosion vermeiden.

Wichtige Hinweise:

Lange Injektor-Düsen (z.B. ID3 von Lechler) mit Kaliber 04 oder 05 passen bei angemessener Geschwindigkeit/Druck sehr gut.

  • Der Einsatz sollte bei Temperaturen unter 20° C und einer Luftfeuchtigkeit von über 40 % erfolgen.
  • Das Spritzgestänge max. 50 cm über dem Dammfirst führen, denn zu hochstehende Spritzgestänge bedingen eine Vervielfachung der Abdrift. Faustzahl: 10 cm mehr Gestängehöhe bedeuten schon eine Verdopplung der Drift.
  • Einsatz von speziellen Randdüsen (Lechler = IDKS/Agrotop = AirMix OC), die ein Overspray auf Nachbarflächen durch Änderung des Spritzwinkels von 60 auf 20° verhindern. Bei Dammkulturen wie Kartoffeln müssen aufgrund der höheren Gestängeführung die letzten zwei bis drei Düsen als Randdüsen ausgeführt werden.

Empfehlung:

  • Herbizideinsatz im Vorfeld mit dem benachbarten Gemüse- oder ökologisch wirtschaftenden Anbauer abstimmen.
  • Behandlung aufschieben, wenn die benachbarte Gemüse- oder ökologisch produzierte Kultur unmittelbar zur Ernte ansteht. Das höchste Gefährdungspotenzial besteht dann, wenn Folie/Vlies abgenommen werden und die ersten Gemüsesätze unmittelbar zur Vermarktung anstehen.
  • Im Zweifelsfall auf den Einsatz von Boxer verzichten. Eine Alternative ist Bandur.

Kartoffeln – Zulassung Pirimor Granulat verlängert:

Die Zulassung vom Pirimor Granulat (Wirkstoff: Pirimicarb 500 g/kg) wurde bis zum 31. Oktober 2020 verlängert. Basierend darauf ergeben sich vorläufig folgende Fristen: Abverkaufsfrist: 30. April 2021, Aufbrauchfrist: 30. April 2022.

Das Mittel darf gegen Blattläuse 2 Mal 300 g/ha im Abstand von sieben Tagen eingesetzt werden. Gegen Blattläuse als Virusvektoren in Beständen zur Pflanzguterzeugung darf es insgesamt 5 Mal mit variierenden Aufwandmengen im Abstand von sieben Tagen appliziert werden (1.: 450 g/ha, 2.: 400 g/ha, 3. bis 5.: 350 g/ha). Der Wirkstoff wird sehr schnell in das Pflanzengewebe aufgenommen. Durch seine Dampfphase bekämpft er versteckt sitzende Blattläuse. Dafür sind 15 und 28 °C erforderlich. Es ist nützlingsschonend und bienenungefährlich (B4). Aber es hat keine Wirkung gegen Kreuzdorn- und Faulbaumlaus.