Bei Pflanzenschutzmitteln die Zulassungsnummer richtig lesen

Maisbestände sehr unterschiedlich entwickelt / Sehr gute Bestände bis Totalausfälle / Stärkeeinlagerung läuft / Erster Probeschnitt

Die Codierung der Zulassungsnummer eines Pflanzenschutzmittels hat seit einigen Jahren eine weitere Bedeutung erlangt. Eine zusätzliche Generationsnummer gibt Aufschluss über Wiederzulassungen.

Da Umformulierungen stattgefunden haben können und eventuell auch neue bzw. geänderte Anwendungsbestimmungen vergeben wurden, wird die Wiederzulassung wie eine neue Zulassung behandelt.

Das heißt aber auch, dass das Pflanzenschutzmittel mit der alten Zulassung nach der sechs­monatigen Abverkaufsfrist nicht mehr verkehrsfähig ist und nach der zwölfmonatigen Aufbrauchfrist nicht mehr eingesetzt werden darf.

Wird bei Betriebskontrollen festgestellt, dass ein Pflanzenschutzmittel nach Ende der Aufbrauchfrist eingesetzt wurde, gilt das als Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und somit als Ordnungswidrigkeit. Deswegen: Keine Lagerbestände über den Bedarf hinaus aufbauen. Immer zuerst alte Pflanzenschutzmittel aufbrauchen, bevor neue gekauft werden.

Abgelaufene Pflanzenschutzmittel nach der Aufbrauchfrist fachgerecht entsorgen. Nähere Informationen über den Zulassungsstand einschließlich der Generationsnummer finden Sie im Internet unter www.bvl.bund.de in der Rubrik Häufig gesucht/Zugelassene Pflanzenschutzmittel.