Zurück in die gesetzliche Kasse?

Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, kommt als bislang privat krankenversicherter Arbeitnehmer oder Selbstständiger kaum noch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. In welchen Fällen ein Wechsel möglich ist, zeigt dieser Beitrag.

Personen aus dem landwirtschaftlichen Bereich, die derzeit etwa als Selbstständige privat krankenversichert sind, fragen sich häufig, ob es Möglichkeiten gibt, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. In der Ausgabe 9/2012 weist die Zeitschrift Finanztest auf Folgendes hin:

  • Arbeitnehmer, die bislang privat versichert sind und jünger als 55 Jahre sind, kommen zurück in die gesetzliche Kasse, wenn sie mit ihrem Einkommen ein Jahr lang unter die Versicherungspflichtgrenze von 50.850 € brutto (4.237,50 € pro Monat) rutschen. Nach zwölf Monaten in der Pflichtversicherung dürfen sie wieder mehr verdienen; anschließend können sie sich freiwillig in der gesetzlichen Kasse versichern.

  • Wer das 55. Lebensjahr bereits vollendet hat und heute privat versichert ist, kommt als Arbeitnehmer nur noch im Ausnahmefall zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Nur jene Versicherte, die in den fünf Jahren vor ihrer privaten Versicherung auch nur für einen Tag gesetzlich versichert waren, haben ein Rückkehrrecht.

  • Etwas anders gilt für hauptberufliche Selbstständige, die bislang privat krankenversichert sind. Sie werden unter keinen Umständen versicherungspflichtig, solange sie selbstständig bleiben. Ein Ausweg: Sie müssten ihre hauptberufliche Selbstständigkeit für mindestens zwölf Monate aufgeben und sich ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis suchen – und das vor ihrem 55. Geburtstag. Daneben müssen sie weitere Bedingungen erfüllen, zum Beispiel darf der ehemalige Selbstständige als Arbeitnehmer keine zeitaufwendige Nebentätigkeit ausüben.


Vor Wechsel beraten lassen

Die Materie ist kompliziert, jeder Einzelfall sieht etwas anders aus. Hauptberufliche Landwirte und ihre Familien sind in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) recht preisgünstig pflichtversichert, Nebenerwerbslandwirte sind Mitglied einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung.

Landwirte, die bislang in der LKK versichert sind und dann zum Beispiel ihren Hof verpachten und eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, können sich bei der LKK freiwillig weiter versichern. Dabei wird ihr Beitrag nach dem Gesamteinkommen berechnet.

Auch hier gilt: Es sind Fristen und weitere Besonderheiten, etwa der Leistungsumfang einer Kasse, zu beachten. Deshalb sollten sich Betroffene rechtzeitig erkundigen oder etwa vom WLV-Kreisverband beraten lassen. As