WLV: Amprion muss mehr zahlen

200 Grundeigentümer sind vom Bau der 380-kV-Stromfreileitung im Kreis Gütersloh betroffen. Der WLV will sich für höhere Entschädigungen einsetzen und rät Landwirten und anderen Grundeigentümern, jetzt noch keine Gestattungsverträge mit Amprion abzuschließen.

Die RWE-Tochter Amprion plant eine 110/380-kV-Höchstspannungsfreileitung, die von Ganderkese bei Bremen über Diepholz und Osnabrück bis nach Ostwestfalen reichen soll. Im Kreis Gütersloh ist die Trasse 27 km lang. Flächen in Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Bielefeld-Hollen, Isselhorst und Gütersloh werden überspannt.

Für die Inanspruchnahme der Flächen, die überwiegend im Korridor einer bereits bestehenden 220-kV-Trasse liegen, muss Amprion die Grundeigentümer neu entschädigen. Bislang war es gängige Praxis, dass der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) mit dem Netzbetreiber eine Rahmenvereinbarung geschlossen hat. Darin wurden alle Positionen für die Eigentümer und Pächter der Flächen (Wertminderung, Aufwuchsschäden usw.) ausgehandelt.

Eine Vereinbarung aus 2006 sieht vor, dass Amprion bei Verkehrswerten der landwirtschaftlichen Nutzfläche bis 4,50 €/m2 einen pauschalen Ausgleich von 90 Cent/m2 Schutzfläche gezahlt hat. Bei höherwertigen Grundstücken (Bauland, Hofflächen) wird der Ausgleich individuell er­mittelt.

Doch mit dieser Entschädigungspraxis will sich der Bauernverband nicht länger abfinden, wie bei einer Informationsveranstaltung des WLV-Kreisverbandes Gütersloh deutlich wurde. WLV-Kreisverbandsvorsitzender Arnold Weßling: „Es kann nicht sein, dass wir mit 10 bis 20 % vom Verkehrswert der Fläche einmalig entschädigt werden, Amprion die Leitung jedoch 60 bis 80 Jahre nutzt. Der Netzbetreiber verdient mit der Trasse viel Geld, der Gesetzgeber billigt ihm eine jährliche Kapitalrendite von 9 % zu. Der Bund muss endlich Rahmenbedingungen für einen modernen ­Interessenausgleich zwischen Energiewirtschaft und Landnutzern schaffen“, fordert der Kreisvorsitzende.

Weßling empfahl seinen Berufskollegen dringend, noch keine Gestattungsverträge mit Amprion abzuschließen, sondern die weiteren Verhandlungen auf Bundesebene und die Verhandlung des WLV mit Amprion abzuwarten. Die Bundesregierung habe zwar angekündigt, dass sie wiederkehrende Nutzungsvergütungen für die Leitungen ablehnt, doch das letzte Wort sei hier noch nicht gesprochen. As

Was außerdem auf der Informationsveranstaltung diskutiert wurde, lesen Sie im aktuellen Wochenblatt, Folge 37/2012, auf der Seite 19.