Wird das Baurecht geändert?

Bauministerium will Privilegierung im Außenbereich einschränken / Druck der Kommunen zeigt Wirkung / Große gewerbliche Tierhaltungsanlagen sollen von der Privilegierung ausgenommen werden

Das Bundesbauministerium schließt Änderungen an der Privilegierung der Landwirtschaft im Außenbereich nun doch nicht länger aus. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, bestätigte vergangene Woche Überlegungen des Ministeriums, den § 35 Baugesetzbuch anzupassen.

Diese Entwicklung kommt insofern überraschend, als Ressortchef Dr. Peter Ramsauer bislang wiederholt versichert hatte, die Privilegierung nicht anzutasten und der Handlungsbedarf stattdessen auf Seiten des Bundeslandwirtschaftsmi­nisteriums gesehen wurde. Holzenkamp verwies auf erheblichen politischen Druck von Seiten der Kommunen, ihnen wirkungsvollere Instrumente an die Hand zu geben, um Stallbauten besser steuern zu können. „Dies müssen wir zur Kenntnis nehmen, auch wenn aus meiner Sicht das vorhandene Instrumentarium aus­reicht“, so der CDU-Politiker. Holzenkamp betonte, dass über das „Wie“ noch keine Entscheidung gefallen sei. Hier gebe es noch intensive Verhandlungen zwischen den Ministerien, an denen auch Fachpolitiker beteiligt seien.

Große Anlagen im Blick

Angeblich will das Bauministerium die Privilegierung großer gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich einschränken. Für landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen soll es hingegen keine Änderungen geben. Offenbar ist daran gedacht, Ställe, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, von der Privilegierung auszunehmen. Betroffen wären insbesondere gewerbliche Anlagen ab 3000 Mastschweineplätzen, 600 bis 800 Rindern und 60.000 Legehennen.

Umweltrecht nutzen

Unterdessen hat der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, erneut mit Nachdruck vor einer Neuregelung der Privilegierung der Landwirtschaft im Außenbereich gewarnt. Er bezeichnete Überlegungen zur Einschränkung von § 35 Baugesetzbuch vergangene Woche gegenüber Journalisten in Berlin als „absolut falsch und in der Sache daneben“. „Landwirte brauchen auch künftig die Möglichkeit, mit ihren Wirtschaftsgebäuden, gerade auch den Stallgebäuden, die beplante Dorflage zu verlassen“, betonte der Generalsekretär. Der Bauernverband verschließe nicht die Augen vor Problemen mit der Tierhaltung in einigen viehdichten Regionen – denen müsse jedoch mit den bestehenden umweltrechtlichen Vorschriften begegnet werden, „anstatt im Baurecht einen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen“. Born: „Wir müssen Nährstoffbilanzen sichern und durchsetzen und damit das Problem an der Wurzel anpacken.“

Nährstoffbilanzen seien einzuhalten und zu kontrollieren, wenn die Verbringung von Gülle und Wirtschaftsdünger aus gewerblicher Tierhaltung nicht nur beim Bauantrag, sondern auch fortlaufend überprüft werden müsse. Nachdem mit der Verbringungsordnung im letzten Jahr ein sehr striktes Umwelt- und Emissionsrecht für die Tierhaltung geschaffen worden sei, müssten die Länder und der Berufsstand an dieser Stelle ansetzen, um die Zukunftsfähigkeit der Betriebe zu sichern. Demgegen­über sehe er selbst bei einer geringfügigen Änderung des § 35 die große Gefahr, dass damit letzten Endes die Privilegierung der Landwirtschaft im Außenbereich insgesamt zur Disposition gestellt werde. AgE/Toe


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