Wird bald weniger Gülle vergoren?

Auf dieses Szenario machte Ulrich Keymer von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft im Rahmen der 7. Biogastagung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Verden an der Aller aufmerksam.

Wann die neuen Regelungen kommen, ist offen. Dennoch ist es sehr wahrscheinlich, dass Betreiber zukünftig ihre Gärreste länger lagern und auch den pflanzlichen Stickstoff auf die 170 kg N-Grenze anrechnen müssen. Der Bau von zusätzlichem Lagerraum sowie die Flächenpacht sind allerdings teuer und damit meist unwirtschaftlich sind.

Um Substratmengen und Nährstoffanfall so weit wie möglich zu senken, werden Betreiber den Einsatz nährstoffreicher, aber energiearmer Substrate meiden, sagte der Berater. Die Folge: Es werden weniger Wirtschaftsdünger und Zuckerrüben vergoren. Der Maiseinsatz steigt weiter.

Jetzt Strategien prüfen

"Betreiber von Biogasanlagen, die noch eine EEG-Laufzeit von rund 10 Jahren vor sich haben, sollten jetzt prüfen, welchen Weg sie zukünftig gehen wollen", sagte Keymer weiter. Er stellte unter anderem folgende Stragegien vor, die die Wirtschaftlichkeit der Anlagen erhalten sollen:

  • Für Betreiber einer Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 500 kWel und Substratkosten ab 45 €/t kann eine Flexibilisierung der Anlage durch Absenkung der Bemessungsleistung wirtschaftlich sinnvoll sein.
  • Möglich ist auch der Einstieg in die Flexibilisierung bei gleichzeitiger Leistungssteigerung durch den Austausch alter Blockheizkraftwerke durch neue und leistungsstärkere.

Welcher Weg richtig ist, sagte Keymer, muss jeder Betreiber für seine Anlagen individuell entscheiden. "Wichtig ist es aber, die verschiedenen Strategien jetzt zu prüfen. Nichtstun ist das falscheste, was Sie machen können", erklärte er. stü

Den ausführlichen Bericht lesen Sie im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, Folge 11/2016, vom 17. März 2016.


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