Windkraft: Haltern muss neu planen

Am Dienstag, 22. September, hat das OVG Münster eine Klage der Windenergiegemeinschaft Hawig GbR stattgegeben. Sie erklärte den Teilflächenplan der Stadt zur Ausweisung von Windvorrangzonen für unwirksam.

Zum Hintergrund: Die Stadt Haltern am See hatte ursprünglich eine Windpotenzialfläche von 2600 ha ermittelt. Im Zuge der Detailplanungen, Abwägungen und Beratungen hatte die Stadt drei Windzonen mit insgesamt 88,5 ha ausgeweisen. Zuvor hatte die Kommune unter anderem alle Waldflächen, Naturschutzgebiete und FFH-Flächen (Lippeaue) außen vor gelassen.

„Verhinderungsplanung“

Nach Ansicht der Landwirte hat die Stadt die unterschiedlichen Belange nicht richtig abgewogen, es handele sich um eine Verhinderungsplanung. Die Windstandorte der Landwirte seien geeignet, den Wald dürfe man nicht generell bei der Flächensuche aussparen, auch wenn dies der Regionalplan vorgebe.

Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Münster teilte die Ansicht der Kläger. Viele Punkte sprächen für eine Negativplanung, sagte Richter Dr. Wiesmann. Der Anwalt der beklagten Stadt, Thomas Tyczewski, hatte dagegen argumentiert, in den drei Windzonen könnten 14 große Windanlagen mit einer Gesamtleistung von 35 Megawatt gebaut werden. Damit könne man rechnerisch 16.000 Haushalte mit Strom versorgen. Deshalb könne man der Stadt nicht vorwerfen, sie würde der Windkraft zu wenig Raum geben.

Dieses Argument ließ das OVG nicht gelten. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes dürfe eine Gemeinde keine Negativplanung betreiben. Deshalb dürfe man auch nicht den Wald generell zur Tabuzone erklären.

Was passiert jetzt?

Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Ob nun die Hawig GbR oder andere Landwirte in Haltern tatsächlich Windkraftanlagen bauen dürfen, ist ungewiß. Bislang erzeugen sieben teils ältere Anlagen im Stadtgebiet Strom. Bei jeder neuen Anlage wird vorher geprüft, ob zum Beispiel der Mindestabstand zu Wohngebäuden eingehalten wird und seltene Arten wie der Uhu gefährdet sind. Armin Asbrand


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