Unterschriften für das Sikawild

Der neue Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes NRW stuft das Sikawild im Arnsberger Wald nach über 120 Jahren als „biogeografisch nicht beheimatet“ ein. Daraus ergibt sich die geplante Abschaffung des sogenannten Bewirtschaftungsgebietes für die Sikas. Folglich müssen nach den Plänen der Landesregierung diese Hirsche zukünftig innerhalb der Jagdzeit erlegt werden.

In der Gesetzesbegründung heißt es, dass das Sikawild im Arnsberger Wald seit Jahrzehnten aufgrund eines dem Lebensraum nicht angepassten Bestandes für eine untragbare Verbissbelastung sorgt. Es ergeben sich Nachteile auf den Waldbau und die Naturverjüngung.

Seit längerem wehren sich die Jäger aus dem Hochsauerland gegen dieses Vorhaben der Landesregierung. Sie befürchten eine Ausrottung der Hirschart in ihrer Region. Deshalb haben sie Mitte Dezember eine Petition veröffentlicht, für die nun Unterstützer gesucht werden, um das Gesetz noch zu verändern.
Für die Jäger im Arnsberger Wald ist es unverständlich, dass das zweite Verbreitungsgebiet in Beverungen im Kreis Höxter erhalten bleiben soll, obwohl es sich um ein kleines Vorkommen handelt. Das Sikawildvorkommen im Arnsberger Wald sei viel älter und wildbiologisch das bedeutendste und mit geschätzten 1500 Tieren das größte in Deutschland. Prö

Ein ausführlicher Bericht zum Sika-Wild im Arnsberger Wald erscheint im Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe in Folge 2/2015 am 8. Januar 2015.